Wer zahlt den Gutachter bzw. dessen Kosten nach einem Unfall?

Die Kosten des Gutachters nach einem Unfall werden normalerweise von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Ein Haftpflichtgutachten verursacht für Sie keinerlei Kosten. 

Bei weiteren Fragen zu den Preisen für Dienstleistungen wie zb: Wert- und Oldtimergutachten können Sie uns gerne kontaktieren.
Diese Gutachten hängen in der Regel vom jeweiligen Fahrzeug ab. 

Kann ein Sachverständiger mir bei der Klärung der rechtlichen Situation helfen? Darf ein Kfz-Gutachter mich bei rechtlichen Anliegen unterstützen?

Nein, ein Sachverständiger erfasst ausschließlich objektiv die vorliegende Sachlage. Im Bereich der Kraftfahrzeuge bedeutet dies, dass der Gutachter aufgrund seiner Ausbildung und seines Fachwissens Schäden begutachtet. Diese Begutachtung erstreckt sich von der Rekonstruktion des Unfallhergangs bis zur Bestimmung des Zustands des beschädigten Fahrzeugs. Ebenso kann ein Kfz-Sachverständiger auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Daten die Reparaturkosten, den Wert, den Wertverlust oder -zuwachs von Fahrzeugen ermitteln. Der Gutachter kann jedoch nur zu technischen Fragen Stellung nehmen, und dies geschieht in Form einer technischen Beratung oder einer schriftlichen Stellungnahme.

Ein Beispiel hierfür wäre die Unterstützung bei einem Kfz-Gutachten, das von der Versicherung hinsichtlich des Umfangs und der Höhe des Schadens gekürzt wurde. In Bezug auf alle technischen Kürzungen kann der Gutachter eine Stellungnahme abgeben.

Wenn es um die Klärung von Rechtsfragen geht, ist hingegen ein Anwalt erforderlich, da allein diesem die rechtliche Beratung obliegt. Wir empfehlen, dass Sie im Fall einer Haftpflichtsituation grundsätzlich einen Anwalt beauftragen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Die Kosten hierfür sollten von der gegnerischen Versicherung übernommen werden


Rechtsberatung im Bereich Kfz-Unfälle

Wenn es um Rechtsberatung bei Verkehrsunfällen geht, ist es wichtig zu wissen, wer dazu befugt ist. Gemäß der aktuellen Rechtslage darf nur ein qualifizierter Rechtsanwalt oder ein anerkannter Rechtsberater Ratschläge erteilen und die Interessen der Unfallbeteiligten vertreten, um deren Ansprüche geltend zu machen. Bei der Auswahl eines Anwalts sollten Sie darauf achten, dass dieser sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert hat.

Die Abwicklung von Schäden infolge eines Unfalls durch andere Personen, wie beispielsweise Reparaturwerkstätten oder sogenannte Unfallabwickler oder Versicherungsagenten, ist im Falle von Haftpflichtschäden rechtlich nicht gestattet. An dieser Stelle tritt ein Rechtsanwalt in Erscheinung, der die erforderlichen Qualifikationen wie zwei abgeschlossene Staatsexamina und eine Zulassung von der entsprechenden Anwaltskammer vorweisen muss.


Warum ist es sinnvoll, nach einem Verkehrsunfall einen Anwalt zu konsultieren?

Nach einem Verkehrsunfall ist die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts von großer Bedeutung. Ein Anwalt agiert als Ihr Vertreter und bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der Abwicklung Ihres Schadensfalls. In einer initialen Beratung bewertet er Ihren Fall und informiert Sie über Ihre Rechte im Anschluss an den Unfall. Falls Sie sich dafür entscheiden, seine Dienste in Anspruch zu nehmen, wird er alle Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu gehören im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls unter anderem die Reparaturkosten, Mietwagenkosten oder eine Nutzungsausfallentschädigung, Wertminderung, Aufwandspauschale und gegebenenfalls Schmerzensgeld.

Im Falle eines Haftpflichtschadens ohne eigene Teilschuld übernimmt die gegnerische Versicherung die Anwaltskosten. Der bedeutende Vorteil eines Anwalts besteht darin, dass er die gesamte Kommunikation mit der gegnerischen Seite übernimmt und Ihnen im Konfliktfall rechtlichen Beistand leistet.


Muss ich persönlich bei der Inspektion meines Fahrzeugs anwesend sein? Was sollte ich beachten, wenn ich nicht teilnehmen kann?

Die Anwesenheit bei der Fahrzeuginspektion wird zwar dringend empfohlen, ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Es erleichtert jedoch die Arbeit, wenn der Fahrzeughalter während der Inspektion verfügbar ist, um eventuelle Fragen und Details zu klären. Wenn der Fahrzeugbesitzer nicht anwesend sein kann, ist es entscheidend, sicherzustellen, dass das Fahrzeug, einschließlich des Motorraums, des Kofferraums und der Fahrgastzelle, gut zugänglich ist, damit der Gutachter seine Arbeit reibungslos durchführen kann. Stellen Sie sicher, dass das Fahrzeug vor Ort geöffnet werden kann, beispielsweise durch das Bereitstellen eines Schlüssels bei einer vertrauenswürdigen Person oder in der beauftragten Werkstatt.

In diesem Fall muss der Fahrzeugschein sowie gegebenenfalls das Serviceheft und Informationen zu bereits durchgeführten Reparaturen, Unfällen und Vor- und Altschäden für den Gutachter verfügbar sein.

Vor der Inspektion müssen Sie den Auftrag an den Sachverständigen eigenhändig unterschreiben und dabei die Geschäftsbedingungen beachten. Wenn Sie jemand anderen mit dieser Aufgabe beauftragen möchten, müssen Sie ihm eine Vollmacht erteilen, um die Abtretungserklärung zu unterzeichnen und das Fahrzeug vorzuführen.

Unsere Erfahrung zeigt, dass es in jedem Fall vorteilhaft ist, wenn der Anspruchsteller bei der Schadensaufnahme anwesend ist. Dies ermöglicht eine detaillierte Besprechung des Schadenshergangs und des Schadenumfangs. Der Sachverständige kann Vor- und Altschäden direkt vor Ort klären und weitere Schritte abstimmen. Durch die direkte Kommunikation mit dem Geschädigten können Rückfragen minimiert und das Gutachten effizienter erstellt werden.


Was ist eine Unkostenpauschale und wie wird sie im Falle eines Kfz-Unfalls erstattet?

Im Kontext eines Kfz-Unfalls, speziell im Haftpflichtschadenfall, kann der Geschädigte eine Erstattung für seinen entstandenen Aufwand und die Nebenkosten in Anspruch nehmen. Diese Nebenkosten umfassen beispielsweise Ausgaben für Telefonate, Porto und andere Auslagen. Aufgrund der Schwierigkeit, diese Kosten exakt zu belegen, gewährt man oft einen pauschalen Betrag als Ausgleich. Wenn jedoch eine detaillierte Aufschlüsselung der tatsächlich entstandenen Kosten für die gegnerische Versicherung erforderlich ist, sollte der Geschädigte diese im Einzelnen auflisten.


Was ist der
Zweck der Unkostenpauschale?

Die Unkostenpauschale hat in verschiedenen Kontexten unterschiedliche Zwecke, aber der allgemeine Zweck besteht darin, bestimmte Kosten oder Ausgaben pauschal abzudecken, ohne dass detaillierte Nachweise oder Belege eingereicht werden müssen. 

Wie hoch ist die Pauschale für Unkosten?

Der festgelegte Betrag variiert je nach dem jeweiligen Gerichtsstand und beträgt derzeit zwischen 25 € und 30 €. Dieser Betrag kann ohne zusätzlichen Nachweis in Anspruch genommen werden. Wenn jedoch höhere Kosten anfallen, müssen diese im konkreten Einzelfall nachgewiesen werden.


Wie erhalten Sie die Aufwands-entschädigung?

Damit Sie die Unkostenpauschale in Höhe von ca. 25 € bis 30 € bekommen, müssen Sie lediglich bei der regulierenden Versicherung die Erstattung des Pauschalbetrages beanspruchen.